BFH - 23.09.1977 (III R 18/77) - DRsp Nr. 1997/13643
BFH, vom 23.09.1977 - Aktenzeichen III R 18/77
DRsp Nr. 1997/13643
»Ein Einfamilienhaus wird nicht dadurch in seiner Eigenart wesentlich beeinträchtigt, daß in einem selbständigen Gebäudeteil, der weder nach seinem Umfang noch nach seinem Baucharakter dem Grundstück das Gepräge gibt, eine Arztpraxis ausgeübt wird (Anschluß an BFHE 99, 493).«