I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) - eine GmbH - betrieb den Erwerb und die Verwertung von Grundbesitz. Gesellschafter waren je zur Hälfte B. und L. . Aufgrund des bei einer Betriebsprüfung festgestellten Sachverhalts - Verkauf von Garagenplätzen - nahm der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) verdeckte Gewinnausschüttungen der Klägerin an ihre Gesellschafter an.
Auf der Grundlage des Betriebsprüfungsberichts erging der endgültige Körperschaftsteuerbescheid 1971. Der Einspruch der Klägerin, mit der sie sich vornehmlich gegen den Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen wandte, hatte insoweit keinen Erfolg.
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