BFH - 23.12.1980 (VII R 92/79) - DRsp Nr. 1997/14842
BFH, vom 23.12.1980 - Aktenzeichen VII R 92/79
DRsp Nr. 1997/14842
»Der Finanzrechtsweg ist nicht gegeben, wenn ein Bankinstitut aufgrund eines von der Steuerfahndungsstelle eines Finanzamts beantragten richterlichen Beschlusses zur Vermeidung der möglichen Durchsuchung und Beschlagnahme (§ 103, § 94, § 95StPO) ersucht wird, Auskunft über Konten zu geben und nach Erteilung dieser Auskunft Entschädigungsansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen geltend macht.«