I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt - HZA -) ordnete gemäß §
Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Auch die dagegen erhobene Klage wurde abgewiesen. Das Urteil enthielt keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision. Das Finanzgericht (FG) setzte den Streitwert wie die Oberfinanzdirektion (OFD) in der Beschwerdeentscheidung auf 1.650 DM fest.
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