BFH vom 24.02.1977
VIII R 178/74
Normen:
AO § 215 Abs. 2 Nr. 4, § 216 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 ; FGO § 40 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 125, 104
BStBl II 1978, 510

BFH - 24.02.1977 (VIII R 178/74) - DRsp Nr. 1997/13820

BFH, vom 24.02.1977 - Aktenzeichen VIII R 178/74

DRsp Nr. 1997/13820

»Wird im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der prozentuale Anteil eines Mitbeteiligten geringer als begehrt festgestellt, so ist der Betroffene zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt; er ist dadurch beschwert, daß die von ihm behauptete Rechtsposition allgemein mit steuerrechtlich verbindlicher Wirkung geleugnet wird (Anschluß an die Rechtsprechung des BFH zu Fällen der Nichtanerkennung insbesondere behaupteter gewerblicher Beteiligungen).«

Normenkette:

AO § 215 Abs. 2 Nr. 4, § 216 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 ; FGO § 40 Abs. 2 ;