I. Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) begehrte in seiner Einkommensteuererklärung für 1972 bis 1975 den Ausgleich (§ 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) und Abzug (§ 10d EStG) folgender Verlustanteile aus Beteiligungen an drei Abschreibungsgesellschaften:
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SA Leasing 540.000 DM
TB Leasing 120.000 DM
C Film 433.413 DM.
Der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt -FA-) berücksichtigte diese Verlustanteile in den Einkommensteuerbescheiden 1972 bis 1975 nicht, mit der Begründung, daß die Feststellungsbescheide der Betriebs-FÄ hierfür noch nicht vorlägen. Der Antragsteller legte gegen die Einkommensteuerbescheide Einspruch ein. Seinen Antrag, die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide bis zum Ergehen der Feststellungsbescheide in Höhe der Beträge auszusetzen, um die sich die Steuerforderungen mindern würden, wenn die Beteiligungsverluste anerkannt würden, lehnte das FA ab.
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