BFH vom 24.04.1985
II B 28/84
Normen:
FGO § 69 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen:
BStBl II 1985, 520

BFH - 24.04.1985 (II B 28/84) - DRsp Nr. 1997/16242

BFH, vom 24.04.1985 - Aktenzeichen II B 28/84

DRsp Nr. 1997/16242

»Die Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheids ist nicht ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 FGO, wenn der besteuerte Vorgang der Grunderwerbsteuer unterliegt und lediglich ungewiß ist, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der geltend gemachten Grunderwerbsteuerbefreiung erfüllt sind.«

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 ;

Die Beschwerde ist unbegründet.

An der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids bestehen keine ernstlichen Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Die Antragstellerin hat unstreitig das vorgenannte Grundstück erworben. Dieser Vorgang unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG). Das FA hat die Steuer nach einer Gegenleistung von .....DM festgesetzt, das ist der Kaufpreis abzüglich ....DM für das mitgekaufte Inventar.

Demgegenüber beruft sich die Antragstellerin auf die Steuerbefreiung nach § 11 Abs. 1 GrESBWG.