I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) waren Kommanditisten einer KG, über deren Vermögen im Jahre 1974 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Gegenstand des Unternehmens waren die gewerbliche Tierzucht und Tierhaltung.
Im Anschluß an eine Betriebsprüfung stellte der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) die Einkünfte der KG für 1971 und 1972 mit Sammelbescheid vom 3. Januar 1975 einheitlich und gesondert wie folgt fest:
Gewinn aus Gewerbebetrieb 1971: -5.274.695 DM, Gewinn aus Gewerbebetrieb 1972: -2.071.431 DM.
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