Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist freiberuflich tätiger Diplomvolkswirt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) verweigerte ihm die Auskunft auf eine Anfrage wegen der von ihm für eine Firma beantragten Aussetzung oder Ermäßigung der fälligen Einkommensteuervorauszahlungen. Das FA wies darauf hin, daß er kein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sei. Mit der Klage begehrte der Kläger,
1. das Fa zu verurteilen, ihm auf Anfrage Auskunft zu erteilen über den Stand des von ihm für eine Firma eingereichten Antrags auf Ermäßigung der Einkommensteuervorauszahlungen;
2. festzustellen,
a) daß er befugt sei, für einen Steuerpflichtigen die Ermäßigung der Einkommensteuervorauszahlungen zu beantragen;
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