Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet, so daß sie insgesamt als unbegründet zurückzuweisen ist.
1. Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, ob im Rahmen der Schätzung eines angemessenen Geschäftsführer-Gehalts ein prozentualer Abschlag von dem im Fremdvergleich ermittelten Durchschnittsgehalt vorgenommen werden darf, wenn einzelne Umstände gegen die Angemessenheit sprechen, ist eine Tat-, keine Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
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