I. Der Kläger hat Erlaß einer Grunderwerbsteuerschuld beantragt. Der Beklagte (das Finanzamt) hat diesen Erlaß abgelehnt. Die gegen den ablehnenden Bescheid eingelegte Beschwerde hat die Oberfinanzdirektion als unbegründet zurückgewiesen. Auch die Klage ist erfolglos geblieben.
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