Mit Urteil vom 26. Juni 1975 hat das Finanzgericht (FG) die Klage des Antragstellers, mit der dieser die Aufhebung eines gemäß § 113 der Reichsabgabenordnung (AO) erlassenen Haftungsbescheides für Umsatzsteuer 1973 und 1974, Lohn- und Kirchensteuer Januar mit März 1974 begehrte, abgewiesen. Das Urteil wurde dem Antragsteller am 22. Dezember 1975 zugestellt.
Gegen das Urteil hat der Antragsteller mit Schreiben vom 27. Dezember 1975, eingegangen beim FG am 13. Januar 1976, Revision eingelegt. Er hat gleichzeitig gebeten, ihm das Armenrecht zu bewilligen, da er derzeit ohne Einkommen sei und sich einen Rechtsanwalt nicht erlauben könne. Mit Schreiben vom 26. Januar 1976, eingegangen beim Bundesfinanzhof (BFH) am 28. Januar 1976, hat er beim BFH diesen Antrag wiederholt, da er (verheiratet mit zwei Kindern) derzeit ca. 1.200 DM monatlich verdiene.
Der Antrag auf Bewilligung des Armenrechts ist abzulehnen.
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