I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein Steuerberater (Kläger zu 1.) und zwei Rechtsbeistände und Prozeßagenten (Kläger zu 2. und 3.), schlossen am 16. September 1976 einen Vertrag über die Gründung einer GmbH, die als Steuerberatungsgesellschaft tätig werden sollte. Als Sitz der Gesellschaft wurde D. bestimmt. Es wurde vereinbart, daß die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer habe, von denen mindestens einer seinen Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft haben müsse.
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