I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr Bruder sind Miterben zu je 1/2 nach ihrer 1971 verstorbenen Mutter. Der Einkommensteuerbescheid 1971 vom 5. November 1973, mit dem der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) die Einkommensteuer der Erblasserin festsetzte, war nach der in den Akten befindlichen Urschrift gerichtet:
"An die Erben der Frau E.K. P.K./H.A. zu Händen von Herrn P.K."
Die P. K. zugestellte Ausfertigung enthielt die Bezeichnung der Erben "P.K./H.A." nicht.
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