I. A)
Die Sache befindet sich im dritten Rechtsgang.
Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine bergrechtliche Gewerkschaft, deren sämtliche Anteile (Kuxe) dem D. (Alleingewerke) zustehen. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - hatte gegen die Klägerin in der Einspruchsentscheidung vom 18. Dezember 1959 die Körperschaftsteuer für die Streitjahre 1951, 1953 und 1954 auf 0 DM, für 1952 auf 10.926 DM und für 1955 auf 47.240 DM festgesetzt.
I.
Im ersten Rechtsgang waren streitig:
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