BFH vom 25.07.1973
II B 36/72
Fundstellen:
BFHE 109, 505
BStBl II 1973, 761

BFH - 25.07.1973 (II B 36/72) - DRsp Nr. 1997/11670

BFH, vom 25.07.1973 - Aktenzeichen II B 36/72

DRsp Nr. 1997/11670

»Wird die unselbständige Anschließung an ein zulässiges Rechtsmittel durch dessen Rücknahme hinfällig, hat der Rechtsmittelführer auch die durch die Anschließung entstandenen Mehrkosten zu tragen (BGHZ 4, 229).«

Nach der Rücknahme der Beschwerde des Antragsgegners war das Beschwerdeverfahren in sinngemäßer Anwendung des § 72 Abs. 2 Satz 2 FGO einzustellen, da die Antragstellerin sich erst nach Ablauf der Beschwerdefrist (§ 129 FGO) der Beschwerde angeschlossen hatte. Die Anschließung ist somit unselbständig und mit Rücknahme der Beschwerde hinfällig geworden.