Zu entscheiden ist über den Antrag des Finanzamts (FA) auf Änderung des Beschlusses des erkennenden Senats vom ... über di e Aussetzung der Vollziehung des Vermögensabgabebescheids in der Fassung der Einspruchsentscheidung in der Vermögensabgabesache der X - Antragsgegnerin (Klägerin) - soweit die zu leistenden Vermögensabgabe-Vierteljahresbeträge ...DM übersteigen.
In der Hauptsache war streitig, welcher Art die Ansprüche der Klägerin aus einem Vertrag und mit welchem Betrag sie bei der Verm ögensabgabeveranlagung anzusetzen waren.
Der Senat hat im ersten Rechtsgang das Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.
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