BFH vom 26.01.1977
I R 53/75
Normen:
FGO § 11 Abs. 3, 4 ;
Fundstellen:
BFHE 123, 320
BStBl II 1978, 52

BFH - 26.01.1977 (I R 53/75) - DRsp Nr. 1997/13570

BFH, vom 26.01.1977 - Aktenzeichen I R 53/75

DRsp Nr. 1997/13570

»1. Dem Großen Senat werden nach FGO § 11 Abs. 3 folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt: 1.1 Können Aufwendungen für die Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise zu Informationszwecken Betriebsausgaben sein, wenn mit der Reise 1.1.1 programmgemäß auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, 1.1.2 außerhalb des Gruppenprogramms ein Privataufenthalt des Steuerpflichtigen verbunden wird, wobei die Informationsreise (1.1.1) auch ohne diesen privaten Reiseteil (1.1.2) unternommen worden wäre? 2. Sind im Falle der Bejahung der Rechtsfrage zu (1.1.2) die Gesamtkosten der Reise in der Weise aufzuteilen, daß nur die durch den privaten Reiseteil veranlaßten Mehrkosten von der Berücksichtigung als Betriebsausgaben ausgenommen werden?«

Normenkette:

FGO § 11 Abs. 3, 4 ;
Fundstellen
BFHE 123, 320
BStBl II 1978, 52