BFH - 26.01.1977 (II R 40/72) - DRsp Nr. 1997/13223
BFH, vom 26.01.1977 - Aktenzeichen II R 40/72
DRsp Nr. 1997/13223
»Die Revisionsbegründungsfrist ist schuldhaft versäumt und daher eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen, wenn der Prozeßbevollmächtigte des Revisionsklägers es unterlassen hat, in dem geführten Fristenkontrollbuch besondere Spalten für die Überwachung von Revisionsbegründungsfristen und deren Verlängerung vorzusehen (Organisationsmangel).«