Die Klägerin, Revisionsklägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) - eine GmbH - ist durch Betriebsaufspaltung aus einem anderen Unternehmen (KG) hervorgegangen. Das von ihr betriebene Unternehmen (mit Grundstück, Gebäuden und beweglichen Anlagen) hat sie von der KG gepachtet. Der Beklagte, Revisionsbeklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) setzte den einheitlichen Gewerbesteuer-Meßbetrag 1971 für die Klägerin auf 28.847 DM fest.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|