I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1977 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Der Ehemann war als angestellter Handelsvertreter tätig, während die Ehefrau einen Gewerbebetrieb unterhielt. Der Ehemann hat den von ihm privat angeschafften PKW, den er für seine berufliche Tätigkeit nicht benutzte, seiner Ehefrau zur überwiegenden Nutzung in deren Gewerbebetrieb unentgeltlich überlassen. Für das Streitjahr begehrten die Kläger den Ansatz der Absetzungen für Abnutzung (AfA) des PKW bei den gewerblichen Einkünften der Ehefrau. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) lehnte dies bei der Veranlagung ab, wogegen die Kläger Einspruch einlegten. Über den Einspruch ist noch nicht entschieden.
Zugleich beantragten die Kläger ohne Erfolg die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids. Die Oberfinanzdirektion (OFD) gab der Beschwerde im Streitpunkt nicht statt.
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