BFH vom 26.07.1978
II R 32/72
Normen:
GrESWGGrESWG Bremen (1961) § 1 Nr. 1 lit. a, § 4 Abs. 1;
Fundstellen:
BFHE 126, 76
BStBl II 1978, 653

BFH - 26.07.1978 (II R 32/72) - DRsp Nr. 1997/13889

BFH, vom 26.07.1978 - Aktenzeichen II R 32/72

DRsp Nr. 1997/13889

»1. Der Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung steuerbegünstigter Eigentumswohnungen ist gemäß § 1 Nr. 1 Buchst. a GrESWG Bremen 1961 steuerfrei, wenn die anrechenbare Grundfläche des Gebäudes zu mehr als 66 2/3 % steuerbegünstigte Wohnfläche enthält (Anschluß an BFHE 123, 191). 2. Eine "Veräußerung im Zustand der Bebauung" im Sinne des § 4 Abs. 1 letzter Satz GrESWG Bremen 1961 liegt nicht vor, wenn der Verkäufer das Gebäude vereinbarungsgemäß nach dem Verkauf fertigstellt.«

Normenkette:

GrESWGGrESWG Bremen (1961) § 1 Nr. 1 lit. a, § 4 Abs. 1;

I. Die Klägerin erwarb 1967 ein unbebautes Grundstück in B. . Der Erwerb blieb steuerfrei, weil die Klägerin erklärt hatte, sie wolle auf dem Grundstück ein Gebäude mit grundsteuerbegünstigten Wohnungen errichten.

Vor der Fertigstellung des Gebäudes teilte die Klägerin das Grundstück in Miteigentumsanteile für 51 Eigentumswohnungen und 19 gewerbliche Einheiten (Teileigentum) auf. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 11. Juni 1968 verkaufte sie einen Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an - nicht Wohnzwecken dienenden - Räumen an die V.-GmbH.