BFH vom 26.08.1993
IV R 48/91
Fundstellen:
GmbHR 1994, 420

BFH - 26.08.1993 (IV R 48/91) - DRsp Nr. 1998/3644

BFH, vom 26.08.1993 - Aktenzeichen IV R 48/91

DRsp Nr. 1998/3644

Zur sachlichen und personellen Verflechtung im Falle der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung bei mittelbarer Beteiligung der Besitz-Gesellschafter an der Betriebsgesellschaft.

Tatbestand:

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kommanditgesellschaft mit der X-GmbH als Komplementärin ohne Einlage und den Kommanditisten R und Z mit einer Einlage von je 40.000 DM, D und G mit einer Einlage von je 10.000 DM sowie der Y GmbH mit einer Einlage von 2.000 DM. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Vermietung eines einzigen Grundstücks in A mit Gebäuden und Betriebsvermögen. Mieterin ist die B GmbH und Co. KG, die darin einen Möbeleinzelhandel betreibt. An dieser KG hat die C GmbH und Co. KG (Beteiligungsgesellschaft) einen Anteil von 60 v.H., an der wiederum R, Z, D und G beteiligt sind.