Der Senat hat die Verfahren VI R 144/70 und VI R 145/70 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 73 FGO).
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) behandelte den Kläger und Revisionskläger (Kläger) bei dessen Einkommensteuerveranlagungen für die Streitjahre als von seiner Ehefrau dauernd getrennt lebend und unterwarf die zu versteuernden Einkommensbeträge der Grundtabelle.
Einspruch und Klage, mit denen der Kläger die Zusammenveranlagung begehrte, hatten keinen Erfolg.
Das FA hat nach Einlegung der Revisionen die Bescheide für die Streitjahre hinsichtlich der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 94 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert. Gegen die Änderungsbescheide hat der Kläger Einspruch eingelegt. Er hat außerdem beantragt, sie zum Gegenstand der Revisionsverfahren zu machen.
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