I. 1. Der VIII. Senat legte mit Beschluß vom 31. August 1971 VIII R 61/68 (BFHE 103, 141, BStBl II 1971, 768) gemäß § 11 Abs. 4 FGO dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor:
1. Ist die Frage, ob Heizungs-, Fahrstuhl- sowie Be- und Entlüftungsanlagen einer gegenüber dem Gebäude gesonderten Absetzung für Abnutzung (AfA) unterliegen, für Gebäude des Privatvermögens und des Betriebsvermögens gleichartig zu beurteilen?
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