BFH - 27.01.1977 (IV S 20/76) - DRsp Nr. 1997/13251
BFH, vom 27.01.1977 - Aktenzeichen IV S 20/76
DRsp Nr. 1997/13251
»1. Der BFH entscheidet im Ablehnungsverfahren, wenn ein FG durch Selbstablehnung von Richtern beschlußunfähig wird. 2. Der Umstand, daß der Richter einen Prozeßbevollmächtigten auf die Möglichkeit der Auferlegung einer Verzögerungsgebühr hinweist oder von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist nicht geeignet, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.«