I. Die Kläger und Revisionskläger (Steuerpflichtige) wohnen in A.. Dort ist der steuerpflichtige Ehemann Vorsteher des Finanzamts (FA) A.. Er selbst hat ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; die steuerpflichtige Ehefrau hat nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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