BFH - 27.04.1982 (VIII R 36/70) - DRsp Nr. 1997/15237
BFH, vom 27.04.1982 - Aktenzeichen VIII R 36/70
DRsp Nr. 1997/15237
»Der BFH hat, wenn im Revisionsverfahren der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, das FA als Revisionsbeklagter die Erledigung erklärt und der Kläger seinen Sachantrag aufrechterhält, die Revision gegen ein klageabweisendes Urteil des FG als unbegründet zurückzuweisen und in den Gründen des Revisionsurteils klarzustellen, daß die Klage unzulässig geworden ist.«