BFH vom 27.07.1977
I R 169/74
Normen:
FGO § 102 ; StAnpG § 2 Abs. 1 ; ZRFG § 3 ;
Fundstellen:
BFHE 123, 327
BStBl II 1978, 10

BFH - 27.07.1977 (I R 169/74) - DRsp Nr. 1997/13548

BFH, vom 27.07.1977 - Aktenzeichen I R 169/74

DRsp Nr. 1997/13548

»Die Finanzbehörden überschreiten das ihnen in dem ZRFG § 3 eingeräumte Ermessen nicht dadurch, daß sie Sonderabschreibungen nur für neue, nicht auch für gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulassen.«

Normenkette:

FGO § 102 ; StAnpG § 2 Abs. 1 ; ZRFG § 3 ;

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die einen Baustoffhandel betreibt, hat im Jahre 1971 ua gebrauchte Wirtschaftsgüter angeschafft und hierauf eine Sonderabschreibung nach § 3 des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (ZRFG) vom 5. August 1971 (BGBl I, 1237, BStBl I, 370) beantragt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) lehnte den Antrag insoweit ab, weil nach dem Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen vom 18. August 1971 F/IV B 2 - S 1915 - 73/71 (BStBl I 1971, 386) Sonderabschreibungen nur für neue Wirtschaftsgüter gewährt werden könnten. Beschwerde und Klage blieben erfolglos.