I. Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1971, ob Zahlungen aufgrund eines Vergleiches, der nach oder zwecks vorzeitiger Beendigung eines Architektenvertrages und zur Regulierung der Ansprüche aus dem Vertrag geschlossen wurde, Entschädigungen iS des § 24 Nr 1 Buchst a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind.
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