BFH vom 27.09.1976
VIII B 69/75
Normen:
EStG § 35 Abs. 2 ; FGO § 69 ;
Fundstellen:
BFHE 120, 217
BStBl II 1977, 33

BFH - 27.09.1976 (VIII B 69/75) - DRsp Nr. 1997/13079

BFH, vom 27.09.1976 - Aktenzeichen VIII B 69/75

DRsp Nr. 1997/13079

»Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß ein Vorauszahlungsbescheid nach § 35 Abs. 2 EStG auch dann noch erteilt werden kann, nachdem eine Einkommensteuererklärung für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum abgegeben wurde.«

Normenkette:

EStG § 35 Abs. 2 ; FGO § 69 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller, Beschwerdegegner und Anschlußbeschwerdeführer (Antragsteller) und seine Ehefrau veräußerten im Jahre 1972 in ihrem Privatvermögen gehaltene Aktien ... .