I.
Unternehmensgegenstand der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, deren Anteile sich zu 99,995 v.H. im Eigentum der Stadt B befinden, ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Beseitigung von Müll und anderen Abfällen.
Sie betrieb ein Müllheizkraftwerk, eine Mülldeponie und Müllumladestationen. Die bei der Müllverbrennung anfallende Energie wurde als Strom und Fernwärme an Dritte verkauft. Einen Teil ihres Verwaltungsgebäudes vermietete die Klägerin an B.
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