BFH vom 27.10.1993
I R 60/91
Normen:
AO § 65 ;
Fundstellen:
BStBl II 1994, 573
Vorinstanzen:
FG Bremen,

BFH - 27.10.1993 (I R 60/91) - DRsp Nr. 1997/16450

BFH, vom 27.10.1993 - Aktenzeichen I R 60/91

DRsp Nr. 1997/16450

»Der Betrieb eines Müllheizkraftwerks, das der umweltfreundlichen Beseitigung von Müll dienen soll, ist kein Zweckbetrieb gemäß § 65 AO 1977

Normenkette:

AO § 65 ;

I.

Unternehmensgegenstand der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, deren Anteile sich zu 99,995 v.H. im Eigentum der Stadt B befinden, ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Beseitigung von Müll und anderen Abfällen.

Sie betrieb ein Müllheizkraftwerk, eine Mülldeponie und Müllumladestationen. Die bei der Müllverbrennung anfallende Energie wurde als Strom und Fernwärme an Dritte verkauft. Einen Teil ihres Verwaltungsgebäudes vermietete die Klägerin an B.