I. Nach Ansicht des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) schuldet der Kläger und Revisionskläger (Kläger) für das Streitjahr 1968 folgende Steuerbeträge: Einkommensteuer 625.829 DM, Kirchensteuer 62.582 DM und Ergänzungsabgabe 18.774 DM.
Über das Vermögen des Klägers wurde mit Beschluß vom 9. April 1970 das Konkursverfahren eröffnet. Das FA meldete darauf die bezeichneten Steuerforderungen zur Konkurstabelle an und erließ, nachdem die Forderungen im Prüfungstermin vom 22. Februar 1972 vom Konkursverwalter bestritten worden waren, am 16. Mai 1972 einen an den Konkursverwalter gerichteten Steuerfeststellungsbescheid (§
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