BFH - 27.11.1975 (VIII B 21/74) - DRsp Nr. 1997/12739
BFH, vom 27.11.1975 - Aktenzeichen VIII B 21/74
DRsp Nr. 1997/12739
»Wird formularmäßig der Empfang nur eines einzigen Schriftstücks bekannt, so wird nur ein einziges Schriftstück wirksam zugestellt, auch wenn im Formular des Empfangsbekenntnisses zwei Schriftstücke aufgeführt und dem Empfänger übersandt sind. Im Zweifel ist die Erklärung des Empfängers, den Empfang welchen Schriftstücks er bekannt hat, bindend.«