I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) hatte durch Bescheid vom 9. August 1977 den Kläger und Revisionskläger (Kläger) als (früheren) Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (bezüglich deren Vermögen am 3. Februar 1977 die Eröffnung des Konkursverfahrens abgelehnt worden war) wegen deren Umsatzsteuern aus den Jahren 1974, 1975 und 1976 zuzüglich verwirkter Säumniszuschläge in Höhe von 100.779,14 DM in Anspruch genommen. Nach erfolglosem Einspruch hat der Kläger dagegen am 15. Dezember 1978 Anfechtungsklage erhoben mit dem Antrag, den Haftungsbescheid aufzuheben.
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