BFH - 28.10.1975 (VII R 116/73) - DRsp Nr. 1997/12684
BFH, vom 28.10.1975 - Aktenzeichen VII R 116/73
DRsp Nr. 1997/12684
»Über einen Einspruch ist auch dann noch zu entscheiden, wenn keine Klage nach § 46 Abs. 1FGO erhoben und die Jahresfrist nach § 46 Abs. 2FGO abgelaufen ist. Hierzu kann die Einspruchsbehörde aufgrund einer Verpflichtungsklage verpflichtet werden.«