I. Der Kläger und Antragsteller (Kläger) ist einer von mehreren Unterbeteiligten an einem Kommanditanteil. Es handelt sich um den einzigen Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG (KG), der dem Dr.K. zusteht. Dieser, zugleich einziger Gesellschafter der Komplementär-GmbH, hatte an seinem Kommanditanteil 30 Personen unterbeteiligt, von denen einige, darunter auch der Kläger, steuerrechtlich als Mitunternehmer der KG behandelt wurden.
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