Der Wiederaufnahmekläger (Kläger) begehrte im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) VI R 133/73 ohne Erfolg die Steuerfreiheit einer ihm von seinem früheren Arbeitgeber gezahlten Abfindung. Er erhob im April 1976 gemäß § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO) in Verbindung mit § 580 Nr 5 und 7b der Zivilprozeßordnung (ZPO) persönlich die Wiederaufnahmeklage.
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