BFH - 30.01.1976 (III R 61/74) - DRsp Nr. 1997/12848
BFH, vom 30.01.1976 - Aktenzeichen III R 61/74
DRsp Nr. 1997/12848
»Das FA ist nicht gehindert, trotz einer vom Steuerpflichtigen erhobenen Untätigkeitsklage den bei ihm noch anhängigen Einspruch zurückzuweisen. Eine gegen eine solche Einspruchsentscheidung erhobene (gesonderte) Klage ist jedoch unzulässig.«