I. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt - HZA -) erließ am 18. Dezember 1974 gegen die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) einen Bescheid über 184.095,40 DM Mineralölsteuer und wies den hiergegen erhobenen Einspruch als unbegründet zurück. Am 12. August 1975 erklärte die Antragstellerin dem Finanzgericht (FG), sie beantrage unter Bezugnahme auf die gleichzeitig eingereichte Klage, die Vollziehung des Steuerbescheides auszusetzen.
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