I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, die am 31. Dezember 1976 aufgelöst wurde und in Liquidation ging. Ihr alleiniger persönlich haftender Gesellschafter und Geschäftsführer ist die GmbH. Deren Gesellschafter sind die beiden Kommanditisten der KG.
Die Klägerin betrieb ein Bauunternehmen. 1969 verpachtete die Klägerin ihr Anlagevermögen an eine andere GmbH & Co. KG, die 1977 den wesentlichen Teil dieses Vermögens erwarb.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) sah in der Verpachtungstätigkeit der Klägerin einen Gewerbebetrieb und erließ geänderte Gewerbesteuermeßbescheide für 1969 bis 1972, die während des Klageverfahrens nach § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden.
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