BFH vom 30.10.1974
VIII R 203/73
Normen:
FGO § 56 ; GG Art. 103 ; VwZG § 3 Abs. 3 ; ZPO § 182 ;
Fundstellen:
BFHE 113, 423
BStBl II 1975, 213

BFH - 30.10.1974 (VIII R 203/73) - DRsp Nr. 1997/12319

BFH, vom 30.10.1974 - Aktenzeichen VIII R 203/73

DRsp Nr. 1997/12319

»1. Ein finanzgerichtliches Urteil wird einem Beteiligten bei Urlaubsabwesenheit auch dann durch Niederlegung bei der Postanstalt wirksam zugestellt, wenn der Beteiligte zuvor das FG unter Hinweis auf den Reiseantritt um Zustellung an die Büroanschrift gebeten hatte. 2. Hat der Beteiligte in solchem Falle die Revisionsfrist versäumt, so kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden, falls er nach Erhalt des Urteils genügend Zeit zur rechtzeitigen Einlegung der Revision gehabt hätte.«

Normenkette:

FGO § 56 ; GG Art. 103 ; VwZG § 3 Abs. 3 ; ZPO § 182 ;