BFH - 30.11.1976 (VII B 1/75) - DRsp Nr. 1997/13154
BFH, vom 30.11.1976 - Aktenzeichen VII B 1/75
DRsp Nr. 1997/13154
»(Bedeutung einer einem Nichtabhilfebeschluß des Finanzgerichts beigefügten Begründung) Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich bei der einem Nichtabhilfebeschluß beigefügten Begründung um eine (unzulässige) Auswechselung bzw. eine (die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides betreffende) wesentliche Ergänzung der bisherigen Begründung handelt (vgl. BFHE 119 S 122), ist nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden.«