BFH vom 31.03.1976
I R 51/74
Normen:
FGO § 102 ;
Fundstellen:
BFHE 118, 537
BStBl II 1976, 499

BFH - 31.03.1976 (I R 51/74) - DRsp Nr. 1997/12892

BFH, vom 31.03.1976 - Aktenzeichen I R 51/74

DRsp Nr. 1997/12892

»Das Finanzgericht ist bei der Prüfung einer Ermessensentscheidung der Verwaltung nicht gehindert, die maßgebenden Tatsachen abweichend von den Steuerbehörden festzustellen und Beweismittel anders zu würdigen.«

Normenkette:

FGO § 102 ;

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Staatsangehöriger der USA. Er lebt seit 1964 mit seiner Familie in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik). Er betätigte sich bis Mitte 1972 in Europa und Nordafrika als Handelsvertreter für ein amerikanisches Unternehmen. Seit 1969 fungierte er außerdem als Präsident einer amerikanischen Gesellschaft. Der Kläger vertrieb vor allem Andenkenartikel an amerikanische Schüler und Soldaten. Er war bei den US-Steuerbehörden, nicht jedoch bei den deutschen Steuerbehörden gemeldet.