Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) hat den Antrag der Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) abgelehnt, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 1975 und 1976 auf 0 DM festzusetzen. Die an die Oberfinanzdirektion (OFD) gerichtete Beschwerde ist erfolglos geblieben.
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