I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) zusammen zur Einkommensteuer 1955 und 1956 veranlagt wurden wobei in beiden Veranlagungszeiträumen jeweils ein Veräußerungsgewinn i.S. von § 17 EStG zum Ansatz kam. Dem lag zugrunde, daß die Ehefrau (Klägerin) im Jahre 1955 1/4 und im Jahre 1956 die restlichen 3/4 ihres Geschäftsanteils von nominal 2.400 DM (9 v.H. des Stammkapitals) an einer GmbH veräußert hatte, an der neben ihr nur noch ihr Bruder und ihre Mutter beteiligt waren, während die übrigen Geschäftsanteile der GmbH selbst gehörten.
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