BFH - Beschluß vom 07.03.1989 (IX R 308/87) - DRsp Nr. 1996/10543
BFH, Beschluß vom 07.03.1989 - Aktenzeichen IX R 308/87
DRsp Nr. 1996/10543
»Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 3 und 4FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:Liegt bei einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolgeregelung ein teilentgeltliches Rechtsgeschäft vor, wenn der Vermögensempfänger im Zusammenhang mit der Übertragung eines der Einkünfteerzielung dienenden Zweifamilienhauses dem Übertragenden eine Leibrente zahlen muß, mit der Folge, daß er insoweit eigene Anschaffungskosten hat, von denen er AfA (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V.m. § 7 Abs. 4 und § 7 bEStG) vornehmen kann?«