A. Sachverhalt
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Facharzt. Er unterhält eine freiberufliche Arztpraxis. Seinen Gewinn ermittelt er durch Einnahmen-Überschuß-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Er unterhielt in den Streitjahren 1979 und 1981 bei einer Bank ein Kontokorrentkonto, über das die beruflichen, daneben aber auch private Zahlungsvorgänge abgewickelt wurden. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für die Jahre 1979 und 1981 machte er die von ihm aufgewendeten Kontokorrentzinsen als Betriebsausgaben geltend.
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