Im Erörterungstermin vom 13. Juni 1985, in dem u.a. auch über die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gegen die Gewinnfeststellungen 1979 bis 1981 verhandelt wurde, wurde dieser Rechtsstreit von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt. Die Klägerin und der Beklagte und Beschwerdegegner (Finanzamt -FA-) beantragten übereinstimmend, die Kosten gegeneinander aufzuheben. Im Anschluß hieran beantragte die Klägerin, ihr für das Verfahren Prozeßkostenhilfe (PKH) zu gewähren.
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