BFH - Beschluß vom 13.11.1997
IV R 12/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 606

BFH - Beschluß vom 13.11.1997 (IV R 12/97) - DRsp Nr. 1998/9094

BFH, Beschluß vom 13.11.1997 - Aktenzeichen IV R 12/97

DRsp Nr. 1998/9094

Leitsatz zu A

Leitsatz zu B

Gründe:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ein Steuerberater, aus der Vermittlung von Anlageobjekten Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt hat und ggf. in welcher Höhe. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage betreffend die ergangenen Einkommensteuerbescheide 1980 und 1981 mit Urteil vom 31. Juli 1996 als unbegründet zurück. Die Revision ließ es nicht zu.