Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ein Steuerberater, aus der Vermittlung von Anlageobjekten Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt hat und ggf. in welcher Höhe. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage betreffend die ergangenen Einkommensteuerbescheide 1980 und 1981 mit Urteil vom 31. Juli 1996 als unbegründet zurück. Die Revision ließ es nicht zu.
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